In den Jahren 2002 bis 2007 haben wir massgeblich bei der Bewertung von Altlasten-Verdachtsflächen für den Kataster der belasteten Standorte mitgearbeitet. Aufgrund dieser Erfahrungen können wir die Folgen dieser Katastereinträge für die Grundstückeigentümer verlässlich beurteilen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns, wir erteilen Ihnen gerne Auskunft!