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Altlasten-Voruntersuchungen

Von den Eigentümern sogenannter „untersuchungsbedürftiger Standorte“ wird die Durchführung einer Altlasten-Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) gesetzlich vorgeschrieben. In einem solchen Fall vertreten wir Sie kompetent gegenüber den Behörden und führen die notwendigen Untersuchungen zielorientiert und kostenbewusst für Sie durch!