Altlasten

Der Umgang mit Altlasten erfordert eine umsichtige Planung, denn diese können die Nutzung und Entwicklung einer Liegenschaft in vielerlei Hinsicht beeinträchtigen:

  • Von den Eigentümern der im Kataster der belasten Standorte (KbS) eingetragenen Grundstücke wird oftmals die Durchführung einer Altlasten-Voruntersuchung von den Umweltbehörden angeordnet.

  • Wer einen Neubau oder Umbau plant, muss frühzeitig abklären lassen, welche Auflagen zu erfüllen sind, welche Altlastenkosten beim Bauvorhaben entstehen und ob ein Entsorgungskonzept oder eine Altlasten-Baubegleitung durch einen Spezialisten nötig ist.

  • Beim Abbruch oder Umbau eines vor 1990 erstellten Gebäudes muss dieses auf sogenannte "Gebäudealtlasten" (Asbest und andere Gebäudeschadstoffe) untersucht und je nach Befund saniert werden.

  • Unter Umständen ist auch der Boden belastet, so dass er nur mit Auflagen verwertet werden kann oder deponiert werden muss.

 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit Altlasten und unterstützen Bauherren oder Planer zielgerichtet und kostenbewusst bei der Realisierung ihrer Pläne und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen: